Wärmeplanungsgesetz in Aussicht – diesmal hoffentlich ohne Streit auf allen Ebenen
Möglicherweise bahnt sich eine nächste große Debatte über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung an. Diesmal geht es um das Wärmeplanungsgesetz. Hiermit soll ein sinnvoller und durchdachter Rahmen für eine bundeseinheitliche und flächendeckende Wärmeplanung vorgegeben werden. Länder und Kommunen sollen in den nächsten Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Großstädte sollen dafür bis Ende 2026 Zeit haben, kleinere Städte zwei Jahre länger.
Wenn man darüber informiert wird, ob das eigene Gebäude in absehbarer Zeit an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird, kann das natürlich eine wichtige Orientierungshilfe dabei sein, ob man Heizungen umrüsten sollte und in welcher Weise. Damit lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden.
„Richtig ausgestaltet kann das Gesetz allen Beteiligten vom Hauseigentümer bis zum Netzbetreiber die dringend notwendige Planungssicherheit geben“, urteilt beispielsweise der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Aber es kommt auch Kritik. Richtig sei die vorgesehene enge Einbindung der Infrastrukturbetreiber und Energieversorgungsunternehmen in die Wärmeplanung. Sie kennten die Gegebenheiten vor Ort am besten und seien die entscheidenden Akteure in der praktischen Umsetzung der Wärmeplanung. Der BDEW lehnt allerdings ab, dass die Netzbetreiber gebäudescharfe Daten liefern und damit – ohne Kostenerstattung – eine hoheitliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen sollen. Kritisch sehe man auch die Fülle von Daten, die im Rahmen der Bestandsanalyse für die kommunale Wärmeplanung erhoben werden sollen. Es sei fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist.