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10.02.2022

Unternehmen: Was können Klimaschutzdifferenzverträge?
Wie wir schon berichtet haben, soll ein „Klimaschutz-Sofortprogramm“ mit allen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, um Deutschland auf den „Klima-Zielpfad“ zu bringen. Denn da hapert es ja aus Sicht von Klimaschutzminister Habeck, besonders, wenn man sich den wohl kräftig wachsenden Strombedarf ansieht. Dieser wird laut Prognosen bis 2030 von aktuell ca. 560 auf 715 Terawattstunden anwachsen. Dafür sind zum Beispiel die steigende Elektrifizierung von Industrieprozessen, zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos verantwortlich. Gleichzeitig geht es bekanntlich beim Ausbau der Onshore- und Offshore-Windkraft nicht wirklich voran.
Daher will Habeck industriepolitisch die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für „Klimaschutzdifferenzverträge“ (Carbon Contracts for Difference, CCfD) als zentralem Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie (zunächst als Pilotprogramm) schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötige die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument werde sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten würden für die Unternehmen planbarer.
Wie kann ein solcher Klimaschutzdifferenzvertrag aussehen?
Contracts for Difference (Differenzverträge) sind ursprünglich ein Produkt aus der Finanzwelt. Sie dienen dazu, schwankende Preise beispielsweise für Aktien oder Rohstoffe abzusichern. Übertragen auf die Welt der Energie präsentiert das BMWK folgendes stark vereinfachte Beispiel von zwei Unternehmen aus der energieintensiven Industrie:
Unternehmen A, das mittels herkömmlicher Technologie produziert, hat Produktionskosten von zehn Euro für ein Gut und muss zusätzlich für fünf Euro Emissionszertifikate für den CO2-Ausstoß der Produktion kaufen. Insgesamt liegen die Produktionskosten des Gutes also bei 15 Euro. Solange der CO2-Preis relativ niedrig ist, ist die Produktion von Unternehmen A mit herkömmlichen Technologien günstiger als für Unternehmen B, das mithilfe einer teureren, treibhausgasneutralen Technologie produziert und Produktionskosten von 16 Euro hat. Die sogenannten CO2-Vermeidungskosten bei Unternehmen B betragen sechs Euro. Der Staat und das Unternehmen B können nun einen CCfD abschließen, der die Differenz zwischen dem Marktpreis für Emissionszertifikate und den CO2-Vermeidungskosten ausgleicht.
In diesem Beispiel beträgt diese Differenz einen Euro (sechs Euro CO2-Vermeidungskosten minus fünf Euro Zertifikatepreis). Ist der Marktpreis für Emissionszertifikate niedriger als die CO2-Vermeidungskosten, zahlt der Staat den Differenzbetrag an Unternehmen B. Im umgekehrten Fall muss Unternehmen B die Differenz zahlen. Bei den energieintensiven Industrien liegen die Vermeidungskosten aber oft weit über dem Preis für Emissionszertifikate. In diesem Fall sorgen CCfD dafür, dass klimafreundliche Technologien gegenüber herkömmlichen Technologien wettbewerbsfähig werden. Der Vorteil eines CCfD liegt dann darin, dass dieser die tatsächlichen Vermeidungskosten eines Unternehmens und dessen Möglichkeiten, diese an den Markt weiter zu geben, berücksichtigt. Wenn über die Zeit Veränderungen zum Beispiel bei den Preisen für Emissionszertifikate auftreten oder beim Thema Carbon-Leakage-Schutz der EU, können die Differenzzahlungen flexibel angepasst werden.

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