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24-Stunden-Lieferantenwechsel: BNetzA verschiebt Start um einige Wochen

Bei der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Rückmeldungen von Unternehmen zur Umsetzung der für den 04.04.2025 vorgesehenen Änderungen der Marktkommunikation eingegangen. Dies betrifft insbesondere die anstehenden Vorgaben aus der Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24 – BK6-22-024).

Viele Marktakteur*innen hatten mitgeteilt, dass die dafür benötigte Software erst Mitte des ersten Quartals 2025 ausgeliefert wird und die Zeit für die anschließende Implementierungs- und Testphase bis zum ursprünglich vorgesehenen Startzeitpunkt Anfang April zu knapp sei. Die BNetzA hatte ein Einsehen und hat am 6. Dezember 2024 mitgeteilt, dass der Stichtag auf den 6. Juni 2025 verschoben wird, damit es nicht zu einer tiefgreifenden und lange anhaltenden Störung der Marktkommunikation kommt, die sich zum Schaden der Verbraucher*innen auswirken würde.

Damit passt die BNetzA den Umsetzungszeitstrahl „moderat“ an. Im Rahmen des Vollzuges der Festlegungen zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) sowie der zeitgleich in Kraft tretenden Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) wird die Beschlusskammer im Rahmen ihres Ermessens zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.

Für die operative Umsetzung bedeutet dies, dass alle bislang für ein Inkrafttreten zum 04.04.2025 vorgesehenen Umsetzungsinhalte stattdessen zum 06.06.2025 einzuführen sind. Die Beschlusskammer der BNetzA lässt durchblicken, dass sie erwartet, dass alle betroffenen Akteur*innen – Netzbetreiber, Lieferanten und insbesondere auch Software-Lieferanten – das von dieser Verlängerung ausgehende Signal verstehen und die nun verbleibende Zeit mit allen zur Verfügung stehenden Kräften nutzen werden, um zum 06.06.2025 alle erforderlichen Prozesse lauffähig zu implementieren.