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Gasspeicherumlage ab Januar 2025 bei 2,99 Euro/MWh

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt als sogenannter Marktgebietsverantwortlicher die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 01.01.2025 auf 2,99 Euro/MWh fest. Damit steigt die Umlage, die zuvor bei 2,50 Euro/MWh lag, um fast 20 Prozent.

Hintergrund der Erhebung sind die Regelungen des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählte insbesondere die Befüllung diverser Gasspeicher. Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE und durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Bislang wurde die Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf SLP, RLM sowie Mengen an Grenzübergangspunkten (GÜP) und virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben.

Die deutsche Gasspeicherumlage, eingeführt vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage im Jahr 2022, erregte in den Nachbarländern, insbesondere Österreich, viel Unmut. Unter anderem ging es dabei um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht nun vor, dass ab dem 01.01.2025 die Gasspeicherumlage nur noch auf SLP- und RLM- Mengen erhoben werden soll. Davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 01.01.2025 umgesetzt wird, hat THE die GÜP- und VIP-Mengen bei der Berechnung der ab dem 01.01.2025 gültigen Gasspeicherumlage unberücksichtigt gelassen. Letzteres sowie der im Vergleich zu den Prognosen stärkere Rückgang der umlagefähigen Menge in der aktuellen Periode fließen in die Berechnung der neuen Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2025 ein. Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 01.07.2025.