Erste Netzbetreiber kommen ihren Verpflichtungen nach
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur beginnen die ersten Netzbetreiber damit, Sanktionen bzw. Pönalen nach §52 EEG an Anlagenbetreiber von Eigenerzeugungsanlagen in Rechnung zu stellen. Hintergrund ist unter anderem eine Verpflichtung zum Abschluss eines Direktvermarktungsvertrages bei u. a. nachfolgenden Anlagen:
Anlagen größer 100 kW und Inbetriebnahme nach 01.01.2016
Zusätzlich betrifft dies auch Anlagen, die bereits ausgefördert und daher zur Direktvermarktung verpflichtet sind.
Soweit Ihre Anlage die obigen Kriterien erfüllt und noch kein Direktvermarktungsvertrag abgeschlossen wurde oder die dazugehörige Fernsteuerbarkeit nicht funktioniert bzw. richtig angebunden ist, drohen Sanktionen in Höhe von 10 Euro je kW installierter Leistung und Monat.
Die Umsetzung der Sanktionen wird derzeit deutschlandweit bisher nur von 3 bis 4 Netzbetreibern vollzogen. Es ist aber davon auszugehen, dass dies in den nächsten Monaten sicherlich weitere Netzbetreiber aufgreifen, auch wenn die Sanktionen an sich nicht auf das Konto des Netzbetreibers fließen, sondern auf das EEG-Konto zur Finanzierung der Energiewende.