Energie- und Umweltmanagement

07.03.2025

Verpassen Sie keine Fristen zum EnEfG und EDL-G!

Bedeutung von EnEfG und EDL-G für Unternehmen 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) setzen klare Vorgaben für Unternehmen in Deutschland, um den Gesamtenergieverbrauch zu erfassen und Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Unternehmen, die diese Gesetze nicht einhalten, riskieren hohe Strafzahlungen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln und alle Fristen einzuhalten. 

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 

Das EnEfG legt verbindliche Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs fest und verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Damit sollen nachhaltige Energieeinsparungen erzielt und die Klimaziele der Bundesregierung unterstützt werden. 

Anwendungsbereich und Inkrafttreten 

  • Geltungsbereich: Das Gesetz betrifft insbesondere Unternehmen mit einem jährlichen kumulierten Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh sowie öffentliche Stellen. 
  • Inkrafttreten: Das EnEfG ist seit dem 18. November 2023 in Kraft. Unternehmen haben bis zum 18. Juli 2025 Zeit, ein zertifiziertes Managementsystem (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen. 

Anforderungen und Maßnahmen 

Betroffene Unternehmen müssen: 

  • Den Energieverbrauch der letzten drei Jahre analysieren 
  • Ein zertifiziertes Managementsystem (ISO 50001 oder EMAS) einrichten 
  • Alle Energieträger wie Strom, Gas, Treibstoffe, Heizöl und mehr berücksichtigen 
  • Stichprobenkontrollen durch das BAFA bestehen, um Sanktionen zu vermeiden 

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) 

Das EDL-G verpflichtet größere Unternehmen dazu, regelmäßige Energieaudits durchzuführen, um Einsparpotenziale zu identifizieren und den Energieverbrauch effizienter zu gestalten. 

Zielgruppe und Audit-Kosten

  • Pflicht zur Durchführung: Gilt für Unternehmen, die nicht als KMU klassifiziert sind, also solche mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 50 Mio. € beziehungsweise einer Bilanzsumme von über 43 Mio. €, sowie für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 500.000 kWh. 
  • Kosten: Je nach Unternehmensgröße und Aufwand liegen die Kosten für ein Energieaudit zwischen 5.000 und 20.000 €. 

Inhalt des Energieaudits 

Ein Energieaudit umfasst: 

  • Die Analyse des Energieverbrauchs 
  • Die Überprüfung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen 
  • Die Identifikation von Einsparpotenzialen 

Wechselwirkungen zwischen EnEfG und
EDL-G 

Unternehmen, die im Rahmen des EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen, sind während der Übergangsfrist von der Pflicht zu einem Energieaudit nach dem EDL-G befreit. Diese Regelung reduziert den administrativen Aufwand und schafft Planungssicherheit. 

Fazit: Jetzt handeln und Fristen einhalten

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des EnEfG und EDL-G auseinandersetzen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und mögliche Strafen zu vermeiden. Die rechtzeitige Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen spart nicht nur Kosten, sondern fördert auch eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. 

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