Der Übergang zur 15-Minuten-Marktzeiteinheit (MTU) im Single Day-Ahead Coupling (SDAC) stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der europäischen Energiemärkte dar. Nach einer Neubewertung des Umsetzungsplans durch die NEMOs* und ÜNBs** wurde der neue Termin für die Einführung der 15-Minuten-MTU auf den 11. Juni 2025 mit Liefertermin 12. Juni 2025 festgelegt. Um die Kontinuität der Day-Ahead-Kopplung zu gewährleisten und die Vorschläge der Marktteilnehmer zu berücksichtigen, haben sich die NEMOs und ÜNBs darauf geeinigt, nach dem Starttermin eine kurze Rollback-Periode von einer Woche vorzusehen.
Diese Umsetzung soll die Präzision der Marktoperationen erhöhen, eine bessere Integration erneuerbarer Energiequellen ermöglichen und die Markteffizienz und -flexibilität steigern. Durch die verbesserte Anpassungsfähigkeit an Schwankungen in der Energieerzeugung und im Verbrauch werde das neue System eine genauere Preisbildung und Zeitplanung ermöglichen, was letztlich den Marktteilnehmer*innen zugutekomme, ließ die European Power Exchange EPEX SPOT verlauten, der zentraleuropäische Spotmarkt für Energie in Paris.
Um einen nahtlosen Übergang zu dieser wichtigen Änderung zu ermöglichen, werden derzeit strenge Tests durchgeführt. Anfang April 2025 sind umfassende gekoppelte Testsitzungen mit den Marktteilnehmern geplant. (Quelle: EPEX SPOT, https://www.epexspot.com/en/news/15-minute-products-set-go-live-june-2025-european-single-day-ahead-coupling-sdac)
* „NEMO“: Nominierte Strommarktbetreiber üben laut Definiton der Bundesnetzagentur Aufgaben im Zusammenhang mit der einheitlichen Marktkopplung aus. Es wird zwischen Day-ahead und Intraday unterschieden. An den Spotmärkten wird Strom im vortägigen Markt (Day-Ahead) und im untertägigen Markt (Intraday) gehandelt. Mitgliedstaaten der EU haben einen oder mehrere sogenannte Nominierte Strommarktbetreiber pro Gebotszone zu benennen. Voraussetzung dafür ist, dass sie durch die Marktkopplung verbunden sind.
** „ÜNB“: Übertragungsnetzbetreiber beschäftigen sich mit Bau, Erhalt und Betrieb von Stromleitungen im Höchstspannungsbereich (Quelle SMARD / Bundesnetzagentur). Das deutsche Übertragungsnetz ist in vier Regionen, sogenannte Regelzonen, aufgeteilt. Verantwortlich für die Sicherheit und Stabilität der Übertragungsnetze innerhalb der jeweiligen Regelzone sind die vier ÜNB Amprion, TransnetBW, TenneT TSO und 50Hertz Transmission.