Neue gesetzliche Vorgaben sorgen für Handlungsdruck
Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.01.2024 gelten mit § 71a neue Anforderungen an die Gebäudeautomation und das Energiemanagement von Nichtwohngebäuden. Betroffen sind alle Bestandsgebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW Nennleistung. Diese müssen künftig ein digitales Energieüberwachungssystem einführen – verpflichtend.
Viele Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre bestehenden Systeme anzupassen oder neue Lösungen zu integrieren. Dabei ist nicht nur technisches Know-how gefragt, sondern auch ein durchdachtes Monitoring- und Energiemanagementkonzept.
Agitation: Komplexität, Unsicherheit – und hohe Kosten bei falscher Umsetzung
Die gesetzliche Vorgabe ist klar – doch ihre praktische Umsetzung wirft viele Fragen auf:
- Welche technischen Systeme sind erforderlich?
- Welche Gebäude sind konkret betroffen?
- Wie lassen sich Monitoringdaten erfassen, analysieren und sinnvoll nutzen?
- Was bedeutet „interoperabel“ konkret für meine bestehende Infrastruktur?
- Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie förderfähig bleiben?
Wer jetzt nicht proaktiv handelt, riskiert nicht nur unnötige Investitionen, sondern auch langfristige Effizienzverluste. Besonders kritisch: Die Energieverbräuche müssen kontinuierlich erfasst, protokolliert und analysiert werden – und das unabhängig von Herstellern oder Dienstleistern.
Lösung: ENOMETRIK & ISO 50001 – der smarte Weg zur gesetzeskonformen Gebäudeautomation
Genau hier setzt Enoplan gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft ENOMETRIK an. Unsere Lösung verbindet:
- Förderfähige Messtechnik inklusive Einbau
- Digitale Verbrauchserfassung bis auf Submetering-Ebene
- Zentrales ENOMETRIK-Portal mit allen Energiedaten
- Monitoring nach ISO 50001 inkl. PDCA-Zyklus
- BAFA-gelistetes Energiemanagementsystem
Mit ENOMETRIK schaffen wir die Voraussetzung für ein lückenloses, gesetzeskonformes und gleichzeitig wertschöpfendes Energiemanagementsystem – das weit über die bloße Pflichterfüllung hinausgeht.
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Das bedeutet § 71a GEG konkret:
- Wer ist betroffen?
Alle Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen >290 kW Nennleistung. Dabei zählen mehrere Anlagen additiv – Heiz- und Kälteanlagen werden jedoch getrennt betrachtet. - Was ist gefordert?
Die digitale Überwachung gebäudetechnischer Systeme (Heizung, Lüftung, Kälte, Strom etc.). Es müssen alle Hauptenergieträger (z. B. Gas, Strom, Öl) erfasst und ausgewertet werden – kontinuierlich und interoperabel. - Wer trägt die Verantwortung?
Es muss eine verantwortliche Person oder ein Unternehmen für das Energiemanagement benannt werden. Die Umsetzung kann sich dabei an der ISO 50001 orientieren. - Wie sieht die Förderung aus?
Der Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungstechnik ist förderfähig nach BEG EM –
Modul 3, selbst wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Voraussetzung: Beteiligung von zertifizierten Energieeffizienz-Expert*innen.
Submetering: Warum die Verbrauchstransparenz entscheidend ist
Ein intelligentes Energiemanagementsystem endet nicht am Hauptzähler. Besonders bei Produktionsunternehmen ist es entscheidend, relevante Verbraucher und Drittmengen (z. B. bei Vermietung oder Dienstleistern am Standort) exakt zu erfassen.
Das ermöglicht:
- Korrekte Stromsteuer-Abgrenzung
- Niedrigere Konzessionsabgaben
- Nachweisfähigkeit bei Förderprogrammen
- Optimierte Produktionssteuerung
Unsere Submetering-Lösungen auf Basis des ENOMETRIK-Portals erlauben eine feingliedrige Verbrauchsanalyse mit Ad-hoc-Benachrichtigungen und Lastgangmessungen im 15-Minuten-Takt.
Warum jetzt handeln?
Viele Unternehmen sind doppelt betroffen: Vom GEG und vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Ein kluges Vorgehen kombiniert daher beide Anforderungen – und schafft echte Mehrwerte:
- Transparenz über alle Energieträger
- Fördermittel optimal nutzen
- Energieverbrauch und -kosten senken
- Rechtssicherheit gewährleisten
Anstatt § 71a GEG als Bürde zu sehen, sollten Unternehmen die Chance ergreifen, ihre energetische Infrastruktur neu aufzustellen. Mit ENOMETRIK erhalten Sie ein schlüsselfertiges, förderfähiges und zukunftssicheres System – vom Hauptzähler bis zum Submetering, von der Hardware bis zum BAFA-konformen Monitoringportal.
Sie möchten wissen, ob Sie betroffen sind oder ein individuelles Konzept zur Umsetzung entwickeln? Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!