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Besondere Ausgleichsregelung nach EnFG – Übergangsregelung nur noch bis 2028

Die Besondere Ausgleichsregelung BesAR ist ursprünglich entwickelt worden, um stromkostenintensive Unternehmen, die eine hohe EEG-Umlage hätten stemmen müssen, von der Abwanderung ins Ausland abzuhalten. Die EEG-Umlage war bereits zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und zum 1. Januar 2023 komplett abgeschafft worden. Die BesAR war früher im EEG geregelt und ist dann mit einigen Änderungen in das EnFG überführt worden, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Eine der Änderungen bedeutete, dass einige Branchen bzw. Wirtschaftszweige seitdem eigentlich keinen Antrag mehr stellen dürfen, da die Liste der antragsfähigen bzw. beihilfefähigen Unternehmen gekürzt wurde (von 221 auf 116 Branchen).

Damit aber Unternehmen, die nun nicht mehr auf dieser beihilfefähigen Branchenliste stehen, trotzdem noch vorübergehend von der BesAR profitieren können, wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Von dieser profitierten im Jahr 2023 immerhin noch 162 Abnahmestellen. Diese Übergangsregelung endet mit der letztmaligen Antragstellung im Jahre 2027 für die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage im Kalenderjahr 2028.

Früher war die BesAR mit der Reduzierung der EEG-Umlage eine der werthaltigsten Entlastungsmöglichkeiten für produzierende Unternehmen. Die Mehrbelastung der Allgemeinheit durch die Besondere Ausgleichsregelung betrug in 2018 rund 5 Milliarden Euro. Mit dem EnFG dürfte die Gesamtentlastung der KWKG- und Offshore-Umlage nach eigenen überschlägigen Berechnungen noch ca. 650 Mio. Euro (2023) betragen.