Mitte November 2025 hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen beschlossen. So gibt es laut dem „Strompreispaket“ im Jahr 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an die Übertragungsnetzbetreiber zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte, die einen Anteil von etwa 25 bis 30 Prozent an den Stromkosten ausmachen. Verbände zeigten sich einigermaßen zufrieden, auch wenn man sich eine konkrete Aussage auch für die Folgejahre gewünscht hätte.
Außerdem genehmigte der Bundestag eine Stromsteuersenkung für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes. Die niedrigere Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirte soll ab 2026 auf Dauer gelten, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Entlastet werden große, aber vor allem auch die vielen mittelständischen Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe. Der befristete EU-Mindeststeuersatz wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen. Damit würden sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöhen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Die Gasspeicherumlage entfällt komplett. Insgesamt werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit diesen Maßnahmen im nächsten Jahr um etwa 10 Milliarden Euro entlastet, hieß es aus dem BMWE.
„Mit der Verbesserung bei der Strompreiskompensation und dem neuen Industriestrompreis kann künftig ein deutlich größerer Kreis von Unternehmen – von Mittelstand bis Großkonzern – von niedrigeren Stromkosten profitieren. Dadurch stärken wir gezielt den industriellen Kern Deutschlands, sichern Jobs und erhalten die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer energieintensiven Industrie“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Reiche nach den Beschlüssen.
Die Einigung der Koalition bei der Kraftwerkstrategie sei ein dringender Schritt, um Versorgungsfähigkeit zu gewährleisten: „Die kurzfristige Ausschreibung von insgesamt zwölf Gigawatt steuerbarer Kapazitäten sind Grundlage für eine gesicherte Stromversorgung Deutschlands und damit für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie.“ Der BDEW vermisst hierbei allerdings das KWKG: „Unverständlich bleibt, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das seit 2010 rund 18 Gigawatt gesicherte Leistung mobilisiert hat, in den Beschlüssen keinerlei Rolle spielt. Gerade dezentrale KWK-Lösungen in dicht bebauten Bereichen zahlen nicht nur auf Strom-, sondern auch auf Wärmeversorgungssicherheit ein.“