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David Heim und Ralf Schade

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Erfahren Sie in unserem Webinar, welche neuen Entlastungsmöglichkeiten sich für energieintensive Gaskunden im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ergeben. Durch aktuelle Anpassungen können Unternehmen erstmals rückwirkend bis zum Jahr 2021 Erstattungen geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wer nach der BECV anspruchsberechtigt ist, welche Fristen jetzt entscheidend sind und wie Sie sich optimal auf die Antragstellung vorbereiten. Anhand konkreter Handlungsempfehlungen erhalten Sie Klarheit, wie Sie Ihre Rückerstattungspotenziale sichern und Risiken aufgrund knapper Zeitfenster vermeiden.

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Inhalte des Webinars

  • Überblick zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Sie erhalten einen kompakten Überblick über die BECV, deren Zielsetzung sowie die Einordnung im Kontext der nationalen CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
  • Rückwirkende Entlastungsmöglichkeiten für Gaskunden: Wir zeigen Ihnen, wie energieintensive Unternehmen im Rahmen der BECV erstmals rückwirkend bis 2021 Entlastungen beantragen können und welche finanziellen Potenziale sich daraus ergeben.
  • Erweiterung der beihilfeberechtigten Sektoren: Sie erfahren, welche Anpassungen an der Sektorenliste erfolgt sind und welche zusätzlichen Unternehmen dadurch Zugang zu Beihilfen nach der BECV erhalten.
  • Antragsverfahren und Fristen: Wir erläutern die relevanten Fristen sowie die konkreten Anforderungen der BECV-Antragstellung – und warum zeitnahes Handeln jetzt entscheidend ist.
  • Voraussetzungen und Nachweise gemäß BECV: Wir ordnen ein, welche Kriterien Unternehmen erfüllen müssen (z. B. Energieintensität, Carbon-Leakage-Betroffenheit) und welche Nachweise im Rahmen der Antragstellung erforderlich sind.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen: Sie erhalten praxisnahe Hinweise, wie Sie sich strukturiert auf die Antragstellung vorbereiten, notwendige Daten sichern und Ihre Entlastungsansprüche optimal nutzen.

Das Webinar richtet sich an

  • Entscheidungsträger*innen aus energieintensiven Unternehmen mit hohem Gasverbrauch, die prüfen möchten, ob sie im Rahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) von rückwirkenden Entlastungen profitieren können und jetzt die notwendigen Schritte einleiten müssen.

Warum Sie teilnehmen sollten

  • Sie verstehen die konkreten Entlastungsmöglichkeiten der BECV – auch rückwirkend bis 2021.
  • Sie erkennen, ob Ihr Unternehmen unter die beihilfeberechtigten Sektoren fällt.
  • Sie wissen, welche nächsten Schritte notwendig sind, um Fristen einzuhalten und finanzielle Entlastungen gezielt zu sichern.

Referenten

David Heim

Teamleiter Eigenerzeugung & Energieabgaben

Ralf Schade

Ralf Schade

Geschäftsführer

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