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Bundesregierung beschließt Maßnahmen für niedrigere Energiepreise

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 die vereinbarten weiteren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Durch die Senkung der Stromsteuer sowie die Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten werden Unternehmen und Verbraucher*innen entlastet. Mit der Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten entlastet Unternehmen und Verbraucher*innen bei den Netzentgelten. Bereits am 6. August hat die Bundesregierung zudem die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen.

Die Bundesregierung entlastet mit den beschlossenen Maßnahmen über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bei der Stromsteuer. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen werden profitieren.

Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise im Überblick:

  1. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft gesenkt. Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 in voller Höhe von 3 Milliarden Euro jährlich eingeplant.
  2. Alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher erhalten eine Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 6,5 Milliarden Euro vorgesehen. Für die nächsten vier Jahre stehen insgesamt 26 Milliarden Euro im KTF für die Senkung der Strompreise zur Verfügung.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet. Dazu wird zunächst das Gasspeicherumlagekonto Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen. Ab 2026 wird die Umlage nicht mehr erhoben.

BDEW fordert parlamentarische Fristverkürzung

Der BDEW gibt hierzu zu bedenken, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht gleichmäßig bei allen Stromkund*innen ankomme. Wie stark ein Haushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiere, sei regional sehr unterschiedlich – abhängig zum Beispiel davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, oder von der Kundenstruktur in dieser Region. Eine gleichmäßigere Entlastung auch für die Haushaltskund*innen könne, beihilferechtlich unbedenklich, über die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß kommen, so der BDEW. Außerdem brauche es eine parlamentarische Fristverkürzung. Damit eine Entlastung auch zum Januar 2026 bei den Kund*innen ankommt, sei es wichtig, dass die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse bis zum 10. Oktober gefasst werden. Nur dann könnten die Netzbetreiber den Zuschuss rechtzeitig für die Ermittlung und Veröffentlichung der Netzentgelte berücksichtigen, die dann entsprechend in die Endkundenpreise der Energieversorger einfließen.