Noch immer herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit: Gilt das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auch für uns? Und was ist mit der Pflicht zum Energieaudit nach EDL-G? Fakt ist: Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch stehen jetzt massiv unter Zugzwang. Wer nicht fristgerecht handelt, riskiert Bußgelder – und das gleich mehrfach.
Die Uhr tickt – und doppelte Ordnungswidrigkeit droht
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet seit dem 18. November 2023 alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, innerhalb von 20 Monaten ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EnMS) einzuführen und zu betreiben. Das bedeutet: Die Frist läuft am 18. Juli 2025 ab.
Was viele übersehen: Wer bis dahin kein EnMS nachweisen kann, verstößt gleichzeitig gegen zwei Gesetze:
- § 8 EnEfG – Pflicht zur Einführung eines EnMS
- § 8 EDL-G – Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits, sofern kein EnMS vorhanden ist
Beide Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Besonders betroffen sind sogenannte Nicht-KMU (NKMU), also große Unternehmen, die bislang auf ein einfaches Audit gesetzt oder die Thematik aufgeschoben haben.
Jetzt handeln – und Bußgelder vermeiden
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie folgende Punkte sofort prüfen und umsetzen:
1. Energieverbrauch ermitteln
- Liegt Ihr Unternehmen über der Bagatellgrenze von 7,5 GWh Jahresverbrauch (Durchschnitt aus den letzten drei Jahren)?
- Falls ja, sind Sie direkt von der EnEfG-Pflicht betroffen.
2. Entscheidung treffen: EnMS oder Energieaudit?
- Ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 50001 oder EMAS) erfüllt die Anforderungen beider Gesetze.
- Alternativ ist bei fehlendem EnMS für NKMU ein Energieaudit nach DIN 16247 erforderlich – aber nur kurzfristig gültig.
3. Rechtssichere Nachweise erbringen
- NKMU müssen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Audits oder nach Erreichen der Bagatellgrenze eine Energieauditerklärung beim BAFA einreichen.
- Zudem werden Unternehmen stichprobenartig zur Nachweiserbringung aufgefordert – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wichtig: Auch die Nichtabgabe der BAFA-Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Jetzt Pflicht erfüllen – später profitieren
Die Übergangsfristen für das Energieaudit bzw. das Energie- oder Umweltmanagementsystem laufen unaufhaltsam ab. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur Bußgelder – sie verbessern auch nachhaltig ihre Energieeffizienz und sichern sich Wettbewerbsvorteile.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen auch kurzfristig ändern können. Die in diesem Beitrag beschriebenen Fristen und Pflichten entsprechen dem aktuellen Stand (Juni 2025). Wir empfehlen, die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und bei Änderungen schnell zu reagieren.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen auch kurzfristig ändern können. Die in diesem Beitrag beschriebenen Fristen und Pflichten entsprechen dem aktuellen Stand (Juni 2025). Wir empfehlen, die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und bei Änderungen schnell zu reagieren.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?
Wir helfen Ihnen bei der Analyse Ihres Energieverbrauchs und unterstützen Sie bei der geeigneten Maßnahme (Audit oder EnMS). Außerdem begleiten wir Sie bis zur Zertifizierung oder Auditmeldung. Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen weiter.