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Ist der Industriestrompreis für Sie relevant?
Mit wenigen Angaben lässt sich einschätzen, ob das Thema Industriestrompreis für Ihr Unternehmen grundsätzlich eine Rolle spielt – und was als nächstes zu tun ist.
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Geld liegt auf dem Tisch. Wer es abholt, entscheidet sich jetzt.
Der Industriestrompreis ist beschlossen und gilt rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Für Unternehmen in berechtigten Branchen liegt das Einsparpotenzial je nach Verbrauch im fünf- bis siebenstelligen Bereich – pro Jahr. Die Herausforderung liegt nicht im Grundprinzip, sondern in der Umsetzung: Datengrundlagen, Messkonzepte, Nachweispflichten und die strategische Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen erfordern Vorlaufzeit und Struktur. Wer heute beginnt, sichert sich den vollen Förderzeitraum. Wer wartet, riskiert, dass formale Voraussetzungen nicht mehr rechtzeitig geschaffen werden können. Enoplan unterstützt dabei, Relevanz zu prüfen, Daten aufzubereiten und den Antrag strukturiert vorzubereiten – aus einer Hand, mit einem festen Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich mit meinem Unternehmen überhaupt förderberechtigt?
Berechtigt sind Unternehmen, deren Abnahmestelle einem der 91 Wirtschaftszweige der KUEBLL-Teilliste 1 zugeordnet ist. Dazu gehören u. a. Chemie, Metall/Stahl, Glas, Zement, Papier, Kunststoff, Batteriezellen und Teile des Maschinenbaus. Entscheidend ist der WZ-Code der jeweiligen Abnahmestelle. Enoplan prüft dies konkret und individuell.
Wie hoch ist das Einsparpotenzial konkret?
Die Förderung berechnet sich nach aktuellem Stand (Mai 2026): 50 % des Jahresstromverbrauchs × 3,744 ct/kWh (= Referenzpreis 8,744 ct/kWh minus Zielpreis 5 ct/kWh, Stand BAFA Mai 2026).
› 2 GWh Jahresverbrauch → ca. 37.440 €/Jahr → max. 112.320 € über 3 Jahre
› 5 GWh → ca. 93.600 €/Jahr → max. 280.800 €
› 10 GWh → ca. 187.200 €/Jahr → max. 561.600 €
› 20 GWh → ca. 374.400 €/Jahr → max. 1.123.200 €
Haushaltsvorbehalt und Strompreiskompensation-Abgrenzung sind dabei nicht berücksichtigt.
Die Referenzpreise für 2027 bzw. 2028 werden jeweils erst Ende 2026 bzw. 2027 endgültig festgelegt, da sie auf den durchschnittlichen Großhandels-Terminmarktpreisen des jeweiligen Vorjahres basieren.
Gibt es eine Mindeststrommenge?
Keine gesetzliche Mindestmenge. Faktisch ergibt sich durch das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen eine wirtschaftliche Untergrenze von ca. 300–500 MWh anrechenbarem Verbrauch.
Gefördert werden ausschließlich selbst verbrauchte Strommengen – vollständig eingespeiste PV-Mengen zählen nicht.
Was ist die Dekarbonisierungspflicht – was muss ich reinvestieren?
Nach aktuellem Stand müssen mindestens 50 % der erhaltenen Förderung in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen.
Zulässig sind unter anderem: erneuerbare Energien (PV, Wind, PPAs), Energieeffizienzmaßnahmen (aus ISO 50001 oder ISO 16247-Audits), nachfrageseitige Flexibilität (Batteriespeicher, Lastmanagement) sowie Infrastrukturmodernisierung.
Umsetzungsfrist: 48 Monate nach Gewährung (max. 72 Monate mit technischer Begründung). Maßnahmen müssen auf deutschem Staatsgebiet umgesetzt werden.
Wann und wie läuft die Antragstellung ab?
› Registrierung: voraussichtlich ab Dezember 2026 auf der Förderzentrale Deutschland
› Erste Antragstellung: 2027, rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026
› Antragsfrist: frühestens 31. März, spätestens 30. September des Antragsjahres
› Format: ausschließlich elektronisch, max. 1 Antrag pro Unternehmen pro Jahr
› Zuständige Behörde: BAFA, Eschborn (www.bafa.de)
› Kein „First come, first serve“ – alle fristgerecht eingereichten Anträge werden gleich behandelt.
Wann sollte ich mit der Vorbereitung auf den Industriestrompreis starten?
So früh wie möglich – idealerweise bereits im laufenden Abrechnungsjahr. Wer zu spät startet, riskiert nicht nur Mehraufwand, sondern vor allem, dass Förderpotenziale ganz oder teilweise verloren gehen, weil Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind.
› Komplexe Förderlandschaft: Es laufen mehrere Programme parallel (ISP, SPK, ggf. weitere Beihilfen), die aufeinander abgestimmt werden müssen.
› Verflochtene Voraussetzungen: Anforderungen greifen ineinander – spätere Korrekturen sind oft nur eingeschränkt möglich.
› Hohe Daten- und Messanforderungen: Förderfähigkeit setzt vollständige, prüffähige Datenhistorien und saubere Messkonzepte voraus, die nicht kurzfristig aufgebaut werden können.
› Reinvestitionspflichten: Die verpflichtenden Maßnahmen haben lange Planungs- und Umsetzungszeiträume.
› Steigende Prüfanforderungen: Behörden verlangen zunehmend Testate, Nachweise und revisionssichere Dokumentationen.
Brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?
Ein Prüfungsvermerk ist nur bei ≥ 10 GWh anrechenbarem Stromverbrauch verpflichtend. Bei unter 10 GWh kann alternativ ein Steuerberater oder Rechtsanwalt die Unterlagen hochladen. Empfehlung: Wirtschaftsprüfer frühzeitig beauftragen – die Kapazitäten werden knapp.
Kann ich Industriestrompreis (ISP) und Strompreiskompensation (SPK) gleichzeitig beantragen?
Grundsätzlich ist eine parallele Nutzung beider Programme möglich, jedoch gelten klare Abgrenzungsregeln:
› Keine Doppelbegünstigung: Dieselben Strommengen können nicht gleichzeitig für ISP und SPK angesetzt werden.
› Ausschlussprinzip: Strommengen, die für die Strompreiskompensation (SPK) beantragt werden, sind vom Industriestrompreis (ISP) ausgeschlossen.
› Aufteilung möglich: Eine anteilige Zuordnung unterschiedlicher Strommengen auf beide Programme ist zulässig.
› Strategischer Ansatz erforderlich: Die optimale Kombination hängt von Verbrauchsstruktur, Förderfähigkeit und Zielsetzung ab und sollte frühzeitig und systematisch festgelegt werden.
Der Hebel liegt nicht in der isolierten Beantragung, sondern in der koordinierten Nutzung beider Instrumente, um die Gesamterstattung zu maximieren.
Welche Daten und Nachweise werden benötigt?
Grundsätzlich erforderlich:
› Nachweis der WZ-Zuordnung
› Stromrechnungen aufgeschlüsselt nach Abnahmestellen
› mess- und eichrechtskonformer Nachweis des Eigenverbrauchs
› Nachweis weitergeleiteter Mengen an Dritte
› Selbsterklärung zur Abgrenzung zur Strompreiskompensation
Eigenverbrauch aus Eigenerzeugungsanlagen muss mess- und eichrechtskonform erfasst sein – Schätzungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ist es schon zu spät, um jetzt anzufangen?
Nein. Das Abrechnungsjahr 2026 läuft – Antragstellung ist erst ab 2027 möglich.
Aber Messkonzepte, Datenhistorie, WZ-Code-Prüfung und Planung der Dekarbonisierungsmaßnahmen sollten noch im Abrechnungsjahr 2026 vorbereitet werden.
Wer jetzt wartet, riskiert, Fristen und Voraussetzungen zu versäumen.
Was übernimmt Enoplan – und was kostet das?
Enoplan übernimmt die ganzheitliche Abwicklung des gesamten Industriestrompreis-Prozesses und deckt alle relevanten Bausteine aus einer Hand ab – von der Datenerhebung über die Antragslogik bis zur Einbindung von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.
Dabei liegt der Fokus auf der strukturierten Bewertung, Priorisierung und optimalen Nutzung aller verfügbaren Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten, um für den Kunden die maximale Ausschöpfung der Potenziale sicherzustellen. Im Unterschied zu vielen Marktteilnehmern agiert Enoplan als integrierter Anbieter und bündelt sämtliche Leistungen in einem durchgängigen Prozess.
Kein Kostenrisiko: Sollte sich herausstellen, dass kein Anspruch besteht, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wollen Sie vom Industriestrompreis profitieren – und wissen, wo Sie stehen?
Ich schaue mir Ihre Situation unverbindlich mit Ihnen an. Wir begleiten gerade einige unserer Bestandkunden bei der Vorbereitung auf den Industriestrompreis und wissen, worauf es ankommt – inklusive typischer Stolpersteine, die sich frühzeitig vermeiden lassen.
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