Die Steuern und Abgaben für das Geschäftsjahr 2025 sind mittlerweile veröffentlicht worden. Es ergibt sich folgendes Bild:
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh
- Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden: 0,11 ct/kWh
- KWKG-Umlage gem. § 26 Abs. 1 KWKG: 0,277 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage gem. § 17F EnWG: 0,816 ct/kWh
- Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,558 ct/kWh
Die meisten Abgaben sind neben den normalen Schwankungen ohne große Veränderungen und ungefähr so ausgefallen wie erwartet. Die KWKG-Umlage steigt minimal von bislang 0,275 ct/kWh auf 0,277 ct/kWh. Die Offshore-Netzumlage erhöht sich mäßig um 0,16 ct/kWh auf 0,816 ct/kWh.
Die größte Veränderung betrifft die ehemalige § 19 StromNEV-Umlage. Die Übertragungsnetzbetreiber glichen damit bislang die entgangenen Erlöse aus, die durch vergünstigte Netzentgelte im Rahmen der Sonderformen der Netznutzung entstehen. Diese Umlage wird ab 2025 in dem neuen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ aufgehen, der für das Geschäftsjahr 2025 mit 1,558 ct/kWh abgerechnet wird.
In die neu benannte Abgabe fließt neben der ehemaligen § 19 StromNEV-Umlage außerdem zukünftig auch die sogenannte „Wasserstoffumlage“ (§ 118 Abs. 6 EnWG) und zusätzlich auch der Wälzungsbetrag zum Ausgleich der Verteilnetzkosten durch die Integration der erneuerbaren Energien mit ein. Dieses Wälzungsvolumen beträgt nach Angaben der Bundesnetzagentur 2,4 Milliarden Euro. Die prozentuale Erhöhung der alten § 19-Umlage zu der in 2025 fälligen Umlage „Aufschlag für besondere Netznutzung“ beträgt somit ca. 150 Prozent und fällt hiermit sehr deutlich aus. Somit wird allein durch die Steigerung der Steuern und Abgaben eine Erhöhung von ca.
1 ct/kWh fällig.
Die darüber hinaus genannten Letztverbrauchergruppen B und C bleiben bestehen.
Insgesamt steigen die netzentgeltbasierten Umlagen von aktuell 1,574 ct/kWh auf
2,651 ct/kWh, mithin gut 68 Prozent mehr als bisher.
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