E-Mobilität

26.09.2023

BMDV-Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“

BMDV Förderprogramm

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein wegweisendes Förderprogramm ins Leben gerufen. Mit diesem Programm möchte die Bundesregierung Unternehmen nicht nur bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für Pkw, sondern erstmals auch für Lkw tatkräftig unterstützen. Doch wer kann von diesem umfangreichen Förderpaket profitieren? Mit bis zu 400 Millionen Euro im Fördertopf richtet es sich nicht nur an Handwerks- und Gewerbebetriebe, sondern vor allem auch an Transport- und Logistikunternehmen sowie Paketdienste. Aber das ist noch nicht alles – auch Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste sind förderberechtigt.

Fördergegenstand

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind die unmittelbaren Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben für Serienprodukte von Schnellladeinfrastruktur, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen werden dürfen.

Höhe der Zuwendung sowie der Förderbeträge

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.

Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.

Weitere Details zur Förderung

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: BMDV

Den Link für weitere Informationen und zum Download-Bereich für Dokumente und FAQs finden Sie hier.

Hier können Sie den Antrag einreichen.

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