E-Mobilität

20.02.2023

Elektrofahrzeuge und deren Förderung in Deutschland

Elektrofahrzeug

Wer in welcher Höhe einen Zuschuss bei der Anschaffung eines E-Fahrzeuges erwarten kann, welche Themen in diesem Zusammenhang zurzeit zu beachten sind und mit welcher Dynamik sich das Förderumfeld entwickelt bzw. entwickelt hat, erfahren Sie in diesem und dem nächsten Beitrag.

Es hatte sich bereits abgezeichnet und wurde schlussendlich im Dezember letzten Jahres beschlossen: Der staatliche Zuschuss für E-Fahrzeuge wurde zum 1. Januar 2023 reduziert. Ebenso endete eine Förderung von Plug-In-Hybriden (PHEV) gänzlich.

Unter Einbezug des Herstelleranteils ergeben sich ab 01.01.2023 folgende Fördersätze bei der Anschaffung eines BEV (battery electric vehicle) / Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV):

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektronisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022

Der Umfang der Förderung nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) setzt sich grundsätzlich zusammen aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Zusätzlich erhalten Fahrzeuge mit Zulassung zwischen 3. Juni 2020 und 31. Dezember 2024 eine Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil). Entscheidend für den Zuschuss und dessen Höhe, ist die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge der BAFA mit den entsprechenden Nettolistenpreisen des Basismodells. Die Mindesthaltedauer beim Kauf eines Neufahrzeuges beträgt 12 Monate. Beim jungen Gebrauchtfahrzeugs darf die erste Zulassung nicht länger als ein Jahr zurück liegen, die Laufleistung maximal 15.000 km betragen.

WICHTIG: Für Unternehmen ist eine Antragstellung nur bis einschließlich 31.August 2023 möglich!

Daher ist es für Unternehmen empfehlenswert Antragsvoraussetzungen und Verfügbarkeit von in Frage kommenden Fahrzeugen zu prüfen. Denn für den Erhalt der Fördergelder ist das Datum der Zulassung entscheidend.

Ab 1. September diesen Jahres ist eine Antragstellung ausschließlich für Privatpersonen möglich. Weiterhin reduzieren sich die Fördersätze ab dem 01.01.2024. Es werden dann nur noch Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 € gefördert. Dann erhält der private Halter beispielsweise beim Kauf eines Neufahrzeuges in Summe noch 4.500 €.