Auf Grundlage der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ können vom 1. bis 30. August 2024 Anträge gestellt werden.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise.
Anforderungen an die Ladeinfrastruktur:
- Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte (im Sinne der LSV)
- Ladestandort in Bayern
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Betriebszeitraum von sechs Jahren
- Abgabe von 100 % Ökostrom an jedem Ladepunkt
- Je Standort mindestens 1 Schnellladepunkt bzw. 4 Normalladepunkte
Förderquoten:
Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, es gelten folgende Sätze:
Normalladepunkt (3,7 – 22 kW) | 40 % | Maximal 2.500 € |
Schnellladepunkt (22 – 100 kW) | 40 % | Maximal 10.000 € |
Schnellladepunkt (über 100 kW) | 40 % | Maximal 20.000 € |
Schnellladepunkt (über 100 kW und mind. 75 kWh Speicher) | 40 % | Maximal 25.000 € |
Netzanschluss (Niederspannung) | 40 % | Maximal 10.000 € |
Netzanschluss (Mittelspannung) | 40 % | Maximal 20.000 € |
Mit Erfüllung entsprechender Zusatzkriterien, können die Fördersätze um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Enoplan-Empfehlung zum Vorgehen:
Überprüfung der Standortbedingungen und Festlegen der Eckpunkte
- Ausarbeitung eines passenden Kompaktkonzeptes durch Expert*innen der Enoplan
- Einholung und Erstellung einer individuellen Kostenindikation für Ihr Vorhaben
- Qualifizierte Begleitung der Antragstellung durch Expert*innen der Enoplan
- Erhalt des Förderbescheides
- Weiterführende Begleitung bis zur Umsetzung
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