E-Mobilität

11.04.2023

Interview THG-Quote

THG-Quote

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und beeinflusst maßgeblich die Elektromobilität und die Betreiber von Ladeinfrastruktur. Doch was genau verbirgt sich hinter der THG-Quote und welche Auswirkungen hat sie auf die Branche? Darüber hat Sebastian Trost mit Enoplan Experte David Eiermann gesprochen.

Sebastian: Hallo David, heute sprechen wir über die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) und ihre Auswirkungen auf die Elektromobilität und die Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Lass uns mit einer grundlegenden Frage beginnen: Was ist die THG-Quote und wie wird sie umgesetzt?

David: Hallo Sebastian, die THG-Quote ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Die im Jahr 2015 eingeführte Quotenregelung (zuvor seit 2007 als Biokraftstoffquote) legt fest, dass Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich eingespart werden müssen. Um dies zu erreichen, müssen die Hersteller, bzw. diejenigen die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, ihre Produkte mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energien ausstatten. Die Quote wird jedes Jahr schrittweise erhöht. Die jeweilige Treibhausgaseinsparung ist prozentual festgelegt worden und steigt im Laufe der Jahre. Nach anfänglichen 3,5 Prozent und aktuell 6 Prozent, soll sie bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent angehoben werden.

Sebastian: Wie ist die THG-Quote interessant für die Elektromobilität?

David: Der in Fahrzeugen genutzte Strom kann auf die THG-Quote angerechnet werden, so können auch die Betreiber von Ladeinfrastruktur und die Halter von E-Fahrzeugen von der Quote profitieren. Die Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur haben damit die Möglichkeit zusätzliche Einnahmen zu erzielen und somit ihre Investitionen in die Ladeinfrastruktur zu refinanzieren.

Sebastian: Das klingt gut. Wie funktioniert das genau?

David: Um die im Straßenverkehr eingesetzten Stromengen auf die Quote anzurechnen, müssen diese dem Umweltbundesamt mitgeteilt werden. Das Umweltbundesamt überprüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung aus. Die Bescheinigung enthält die energetische Menge des elektrischen Stroms und die errechneten Treibhausgasemissionen. Diese Bescheinigung – bzw. Quote, kann dann an ein quotenverpflichtendes Unternehmen verkauft werden. In der Praxis wird das Prozedere meist an einen Dienstleister übergeben. Dieser bündelt die THG-Quoten und verkauft diese dann an beispielsweise Mineralölfirmen.

Sebastian: Was für eine Möglichkeit gibt es für die Halter von E-Fahrzeugen?

David: Auch die Strommengen von rein batterieelektrisch angetriebenen E-Fahrzeugen können über einen pauschalen Schätzwert angerechnet werden. Einen Nachweis über eine bestimmte Strecke oder der Nutzung ist nicht zu erbringen. Damit haben die Halter dieser Fahrzeuge, einmal jährlich die Möglichkeit mit ihrem Fahrzeugschein eine Prämie zu erhalten. Auch hier kümmern sich Dienstleister um die Abwicklung der Überprüfung beim Umweltbundesamt, dem Handel und der Auszahlung.

Sebastian: Gibt es Ausnahmen bei der Beantragung der THG-Quote zu beachten?

David: Ja. Zum Beispiel können Plug-In Hybride nicht bei der pauschalen Anrechnung berücksichtigt werden. Weiterhin können nur Strommengen angerechnet werden, welcher über öffentlich zugängliche Ladepunkte entnommen wurde. Zur öffentlichen Zugänglichkeit sind die Kriterien der Ladesäulenverordnung maßgeblich.

Sebastian: Und welche Auswirkungen hat die THG-Quote dann speziell auf die Betreiber von Ladeinfrastruktur?

David: Die THG-Quote hat bedeutende Auswirkungen auf die Betreiber von Ladeinfrastruktur. Sie schafft einen zusätzlichen Anreiz, ihre Ladeinfrastruktur eben öffentlich zugänglich zu machen, um somit von der Quote profitieren zu können. Außerdem wird die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und damit auch nach Ladeinfrastruktur in Zukunft voraussichtlich weiter steigen, was bedeutet, dass Betreiber von Ladeinfrastruktur in der Zukunft eine steigende Nachfrage erwarten können.

Sebastian: Wenn man als Unternehmen überlegt, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge anzulegen, was sollte man in Bezug auf die THG-Quote beachten?

David: Wenn man als Unternehmen darüber nachdenkt, Ladeinfrastruktur anzulegen, sollte man die THG-Quote auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Gerade der Punkt, seine Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich zu machen, um von der Quote profitieren und zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Es lohnt sich also, diese Option in Betracht zu ziehen.

Sebastian: Das klingt in jedem Fall nach einer guten Option. Wie unterstützen wir unsere Kunden dabei?

David: Wir berücksichtigen bei unserer ganzheitlichen Ladekonzeptionierung selbstverständlich auch diesen Punkt. Erfahrungsgemäß liefert dies bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung neue positive Perspektiven. Auch die Abwicklung der THG-Quote bieten wir über erfahrene Partner an.

Sebastian: Vielen Dank für diesen interessanten Einblick in das Themengebiet der THG-Quote.

David: Sehr gerne und bis zum nächsten Mal.

Für weitere Informationen zur Abwicklung Ihrer THG-Quote: Fahrzeugscheine / öffentlich zugängliche Ladepunkte – oder bei Interesse an einem individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstem Ladekonzept, schreiben Sie gerne eine Nachricht an e-laden@enoplan.de.