THE nennt Entgelte und Umlagen ab Oktober 2024 und kündigt Ausschüttung an
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlichte Mitte August die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2024 startende Umlageperiode. Die SLP-Bilanzierungsumlage, die RLM-Bilanzierungsumlage, das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wie auch die Konvertierungsumlage werden auf 0 EUR/MWh festgelegt. Das VHP Entgelt wird 0,00198 EUR/MWh betragen. Eine Ausschüttung erfolgt im RLM Bilanzierungsumlagekonto. Ausgeschüttet wird potenziell ein hoher dreistelliger Millionenbetrag.
Die Festlegung der SLP- und RLM-Bilanzierungsumlage auf 0 EUR/MWh ist u. a. auf die mittlerweile wieder stabilere Marktsituation (insbesondere die stabile Preissituation), die prognostizierte Entwicklung des Regelenergiebedarfs sowie auch auf die aktuellen Stände der jeweiligen Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen.
Derzeit sieht es so aus, als ob THE für die Umlageperiode Oktober 2023 bis einschließlich September 2024 einen Überschuss im RLM Bilanzierungsumlagekonto erzielen wird, der unter Berücksichtigung des Liquiditätspuffers den prognostizierten Fehlbetrag für die kommende Umlageperiode übersteigt. Dieser würde dann an die Bilanzkreisverantwortlichen ausgeschüttet.
Ausschüttungen für das SLP-Bilanzierungsumlagekonto sowie für das Konvertierungskonto finden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht statt.
Konvertierungsentgelt von H- zu L-Gas entfällt
Das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas ist gemäß der Festlegung Konni Gas 2.0 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird.
In den letzten Monaten war ein verändertes Konvertierungsverhalten der Marktteilnehmer*innen zu beobachten. Konvertierung findet derzeit fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt. THE legt das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0 EUR/MWh fest.
Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0 EUR/MWh festgelegt.
Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, steigt ab dem 1. Oktober 2024 von 0,00142 Euro/MWh auf 0,00198 EUR/MWh.
Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.