Versorgungskonzepte

17.06.2025

Mehr Direktvermarktung von Solarstrom

Direktvermarktung

Photovoltaik im Wandel: Direktvermarktung wird zur Pflicht

Am 25. Februar 2025 ist das neue Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Es ist Teil eines umfassenden energiepolitischen Gesetzespakets, das unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2025 anpasst. Ziel ist es, die Marktintegration von Photovoltaik-Strom voranzutreiben und so die Stromversorgung zukunftsfähig aufzustellen. 

Die Bundesregierung betont: „Erneuerbare Energien sind an der Schwelle dazu, zur führenden Stromquelle zu werden.“ Damit verbunden ist die Notwendigkeit, auch kleinere PV-Anlagen stärker in das Stromsystem einzubinden. 

Was bedeutet Direktvermarktung bei Photovoltaik?

Direktvermarktung bedeutet, dass Betreiber von PV-Anlagen ihren erzeugten Strom nicht mehr über eine feste Einspeisevergütung (wie im klassischen EEG-Modell) verkaufen, sondern ihn direkt am Strommarkt vermarkten. Dies erfolgt in der Regel über spezialisierte Stromhändler oder Plattformen. Betreiber*innen erhalten so den „Marktwert Solar“ und können bei geschicktem Timing höhere Erlöse erzielen – müssen aber auch das Risiko von Preisschwankungen tragen. 

Diese Änderungen bringt das EEG 2025

Die wesentlichen Änderungen im EEG und Energiewirtschaftsrecht umfassen: 

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Neue PV-Anlagen erhalten keine staatliche Förderung mehr, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative rutscht.
  • Pflicht zur Direktvermarktung: Betreiber*innen müssen ihren Strom selbst vermarkten, sofern ihre Anlage nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt. 
  • Bonus für freiwillige Umstellung: Bestandsanlagen, die ab 2025 freiwillig in die Direktvermarktung wechseln, erhalten einen Bonus von 0,6 ct/kWh. 
  • Erleichterungen für kleine Anlagen: Für Anlagen < 100 kW gilt eine Übergangsregelung, solange keine intelligenten Messsysteme installiert sind. 

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die Änderungen sind seit dem 25. Februar 2025 wirksam. Für kleinere Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen, bis die technischen Voraussetzungen (z. B. Smart Meter) erfüllt sind. Das neue KWK-Gesetz ist am 1. April 2025 in Kraft getreten.

Negative Strompreise

Führt ein Überangebot an Strom zu negativen Börsenpreisen, entfallen für neue Anlagen ab sofort die Einspeisevergütungen für diese Zeiträume. Ziel ist es, die Stromproduktion stärker am Bedarf auszurichten und Netzüberlastungen zu vermeiden. Betreiber können in diesen Fällen nur noch über Direktvermarktung Einnahmen erzielen. 

Welche Vorteile bietet das neue Gesetz für Betreiber*innen kleiner PV-Anlagen?

Die Gesetzesänderung schafft erstmals klare Marktanreize auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen. Die Integration in den Strommarkt wird durch folgende Punkte erleichtert: 

  • Übergangsregelung für Anlagen < 100 kW 
  • Bonus für freiwillige Teilnahme an der Direktvermarktung 
  • Verbesserte Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts 
  • Langfristige Planungssicherheit durch klare Marktregeln 

PV-Betreiber*innen werden zu aktiven Marktteilnehmer*innen

Mit dem neuen Gesetz wird die Energiewende konsequent weiterentwickelt. Photovoltaik-Anlagen werden nicht länger nur gefördert, sondern aktiv in die Marktmechanismen integriert. Wer seinen Solarstrom intelligent vermarktet, kann profitieren – braucht aber auch ein gutes Verständnis für Strompreise und Vermarktungsstrategien. 

Unternehmen, die eigene PV-Anlagen betreiben oder planen, sollten sich jetzt mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.  

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Photovoltaik-Anlage optimal an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen können? 

Unsere Expert*innen stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

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