Einkaufslösungen

01.07.2025

Neue gesetzliche Regelung bei der Stromversorgung: „24-Stunden-Lieferantenwechsel“

Lieferantenwechsel

Viele Unternehmen kennen das Problem: Der Wechsel des Stromlieferanten oder die Abmeldung bei einem Standortwechsel zieht sich oft über Tage oder sogar Wochen hin. Rückwirkende An- oder Abmeldungen, unklare Zuständigkeiten und verzögerte Rechnungsstellungen sind nicht nur ärgerlich – sie können auch bares Geld kosten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit wechselnden Standorten oder kurzfristigem Energiebedarf ist das eine unnötige Belastung.

Neue gesetzliche Regelung – und viele offene Fragen

Zum 6. Juni 2025 greift nun eine neue gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur, die den Strommarkt spürbar verändert: Der Lieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden (werktags) erfolgen – ein echter Paradigmenwechsel. Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, bringt in der Praxis neue Anforderungen für Unternehmen mit sich. Denn mit dem beschleunigten Wechselprozess gehen veränderte Fristen, neue Pflichten und ein Umdenken bei der Kommunikation mit Netzbetreibern und Versorgern einher.

Viele Verantwortliche in Einkauf und Facility Management stellen sich aktuell diese Fragen:

  • Kann ich Stromanschlüsse noch rückwirkend an- oder abmelden?
  • Was passiert, wenn ich die Fristen verpasse?
  • Welche Informationen braucht mein Energieversorger künftig?
  • Betrifft das auch mich als SLP-Kund*in ohne registrierende Lastgangmessung?
  • Welche Auswirkungen hat das auf meine Stromkosten?

Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen

Die wichtigsten Änderungen und was Sie als Geschäftsführung oder Einkaufsleitung jetzt beachten sollten:

  • Kein rückwirkender Wechsel mehr möglich
    Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Alle An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen sind nur noch für die Zukunft zulässig. Rückwirkende Änderungen – etwa bei verspäteter Kommunikation nach einem Umzug – sind nicht mehr erlaubt. Das gilt sowohl für Kund*innen mit Lastgangmessung als auch für SLP-Zähler (Standardlastprofil).
  • Fristgerecht planen: mindestens 14 Tage Vorlauf
    Geben Sie Ihrem Energieversorger idealerweise mindestens 14 Tage vor einem Auszug Bescheid. Andernfalls riskieren Sie, weiterhin als Lieferempfängeri*n geführt zu werden – und zahlen im Zweifel den Strom für den/die Nachmieter*in mit, bis eine neue Anmeldung erfolgt.
  • MaLo-ID wird Pflichtangabe
    Die MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) ist künftig das zentrale Zuordnungsmerkmal für Ihre Verbrauchsstelle. Sie ersetzt die bisher übliche Zählernummer. Diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung – und sollten sie künftig griffbereit haben, z. B. bei einem Standortwechsel oder Neuabschluss.
  • Keine Auswirkungen auf Ihre Vertragskonditionen
    Die neue Regelung betrifft ausschließlich den Wechselprozess. Ihre bisherigen Vertragsinhalte wie Preis, Laufzeit oder Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.

Rechtzeitig handeln spart bares Geld

Mit dem neuen 24-Stunden-Wechsel wird die Energieversorgung flexibler – aber nur für Unternehmen, die gut vorbereitet sind. Besonders bei Standortwechseln, Mieter*innenwechseln oder Flächenabgaben ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln, die richtige ID bereitzuhalten und die internen Prozesse anzupassen.

Enoplan unterstützt Sie dabei, diese Veränderungen rechtskonform und kostensicher umzusetzen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Meldeprozesse oder Verträge überprüfen lassen möchten – wir machen Energie greifbar.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Prozesse rund um Stromverträge und Standortmeldungen gesetzeskonform sind? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail – wir beraten Sie gern!

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