Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 mit der ersten Omnibus-Verordnung eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten vorgeschlagen. Viele Unternehmen befinden sich bereits auf dem Weg, sich auf regulatorische Anforderungen der CSRD vorzubereiten. Doch was bedeutet diese Verordnung hinsichtlich der CSRD für Ihr Unternehmen? Bedeutet weniger Berichtspflicht auch weniger Handlungsbedarf im Bereich Nachhaltigkeit? Ganz im Gegenteil – wir sehen klare Chancen!
Hintergrund zur CSRD
Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet mehr Unternehmen zur detaillierten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte. Ziel ist es, mit nicht-finanziellen Kennzahlen die Transparenz in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu erhöhen. Gemäß den festgelegten Schwellenwerten wären in Deutschland circa 15.000 Unternehmen unmittelbar betroffen.
In Deutschland wurde die Frist der EU, die europäische Richtlinie bis Anfang Juli 2024 in ein nationales Gesetz umzusetzen, nicht eingehalten. Durch die Nichtumsetzung der CSRD in deutsches Recht besteht für Unternehmen mit Sitz in Deutschland weiterhin keine gesetzliche Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie schnell die neue Bundesregierung eine Einigung zum CSRD-Umsetzungsgesetz erzielen kann, bleibt abzuwarten.
Die geplanten Änderungen für die CSRD
- Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden SOWIE einem Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro ODER einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro sollen berichtspflichtig sein.
- Der Start der Berichtspflicht wird auf 2028 verschoben für alle Unternehmen, die gemäß CSRD in 2026 oder 2027 hätten berichten müssen (Bericht für das Geschäftsjahr 2027).
- Die ESRS-Standards sollen überarbeitet werden, wobei die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich verringert werden soll.
- Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt weiterhin bestehen, ebenso die Verpflichtung zur Prüfung der Berichte. Allerdings soll es keine schrittweise Verschärfung der Prüfanforderungen geben – die ursprünglich geplante Ausweitung von einer „limited Assurance“ hin zu einer „reasonable Assurance“ entfällt.
Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass es sich bei der Omnibus-Verordnung lediglich um Vorschläge der EU-Kommission handelt. Diese dienen als Grundlage für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat, welche der Verordnung noch zustimmen müssen. Da dieser Prozess voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, ist es möglich, dass das endgültige Ergebnis deutlich vom ursprünglichen Entwurf abweicht, erneut verändert oder zurückgenommen wird. Das Versprechen einer „sofortigen Entlastung“ von der CSRD ist äußerst irreführend.
Was sollten Unternehmen stattdessen tun?
Aufgrund der weiterhin zu erwartenden gesetzlichen Änderungen empfehlen wir, die strategische Arbeit fortzusetzen.
- Konzentrieren Sie sich auf die strategischen Elemente der CSRD: Insbesondere auf die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und GAP-Analyse. Wenn Sie die strategische Arbeit fortsetzen, sind Sie bereit, weiterzumachen, sobald sich die politische Lage gelegt hat – selbst in zwei Jahren werden diese Ergebnisse noch nützlich sein, als Ausgangspunkt für die Priorisierung der Handlungsfelder.
- Nutzen Sie die Struktur des CSRD-Rahmens strategisch und konzentrieren Sie sich auf die Analyse der Wertschöpfungskette, IROs, Strategien, Maßnahmen, Messgrößen und Ziele.
- Erstellen Sie eine Treibhausgasbilanz. Unabhängig davon, wie sich die politischen Prioritäten verschieben, wird die EU weiterhin an den Zielen des Pariser Abkommen festhalten. Ebenso müssen die Großkonzerne weiterhin ihre Scope 3 Emissionen bilanzieren und kommen daher auf die Lieferanten und Kunden in ihrer Wertschöpfungskette zurück, die dann Treibhausgaswerte liefern müssen.
- Behalten Sie die nachhaltigkeitsrelevanten Anforderungen nicht-regulatorischer Stakeholder wie Kunden, Mitarbeitende und Investoren im Blick.
Warum ESG-Strategien unabhängig von gesetzlichen Pflichten wichtig sind
Wir erachten die Grundidee der EU-Regulatorik als sinnvoll, jedoch gibt es Optimierungsbedarf in der Umsetzung. Die Standardisierung der Berichtsanforderungen bleibt ein wichtiges Ziel. Nun besteht die Möglichkeit, die Datenerhebung stärker auf das Kerngeschäft auszurichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Wir ermutigen jedes Unternehmen, weiterhin entschlossen an der eigenen Nachhaltigkeitstransformation zu arbeiten. Nachhaltigkeit ist keine vorübergehende Modeerscheinung, sondern eine Verpflichtung für zukünftige Generationen. Jeder einzelne Beitrag ist wichtig.
Nutzen Sie die Chance und das Potenzial für Ihre Geschäftstätigkeit, die in ESG liegt!
Die bürokratischen Erleichterungen durch den Omnibus bieten die ideale Gelegenheit, Ihre ESG-Strategie noch gezielter anzugehen. Wir begleiten Sie dabei – sprechen Sie uns an!