Ab dem 1. Januar 2023 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wirksam, welche das Ziel verfolgt, dass Unternehmen vergleichbare, zuverlässige und detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis umfassender Standards veröffentlichen. Die CSRD löst die frühere CSR-Richtlinie ab und erfordert von einer bedeutend höheren Anzahl an Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten Bericht zu erstatten. Die Nationalstaaten haben nun 18 Monate Zeit, die CSRD-Richtlinie umzusetzen.
Von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind direkt alle „großen“ Unternehmen (nKMU) betroffen, die der Rechnungslegungsrichtlinie unterliegen und am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:
- eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro,
- Nettoumsatzerlöse von 50 Millionen Euro oder
- eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250.
Ebenfalls betroffen sind kleine und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) mit mindestens 10 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von 450.000 Euro oder einem Umsatz von 900.000 Euro pro Jahr. Im Vergleich zur CSR-Richtlinie steigt damit allein in Deutschland die Anzahl der betroffenen Unternehmen von ca. 500 auf ca. 15.000. Darüber hinaus gibt es zusätzlich mittelbar betroffene Zulieferunternehmen.
Die Umsetzung der CSRD erfolgt schrittweise und gilt wie folgt:
- Ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Berichterstattung unterliegen (d.h. Berichterstattung im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht);
- Ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen wie oben beschrieben, die derzeit noch nicht der CSR-Berichterstattung unterliegen, sowie für alle Mutterunternehmen einer großen Gruppe (Berichterstattung im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025);
- Ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 über das Geschäftsjahr 2026).
Die Basis einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist u.a. eine Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz). Um die Herausforderung der CO2-Reduktion und –Vermeidung zu erreichen, ist es unabdingbar, zunächst eine Ist-Analyse der THG-Emissionen zu erstellen.
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