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Wichtige Umlagehöhen für 2025 werden Ende Oktober veröffentlicht

Gesetzmäßig werden von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils zum 25. Oktober die Höhen einiger wichtiger Umlagen im Energiebereich für das Folgejahr veröffentlicht. Dies betrifft:

  • die KWKG-Umlage
  • die Offshore-Netzumlage
  • die § 19 StromNEV-Umlage

Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.

Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher (LV) ein individuelles geringeres Netzentgelt beantragen, wenn ihr Verbrauchsverhalten den Vorgaben des § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV entspricht. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, die aus diesem Grund entgangenen Erlöse nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander ausgleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.